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PV Nullsteuersatz

Informationen zum Nullsteuersatz in Deutschland

Was ist der Nullsteuersatz?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland für bestimmte Photovoltaikanlagen und deren Komponenten ein Nullsteuersatz. Das bedeutet, dass bei der Anschaffung von Photovoltaikanlagen keine Mehrwertsteuer (0 %) erhoben wird, was für Käufer zu einer erheblichen Kostenersparnis führt.

Rechtliche Grundlage: Umsatzsteuergesetz (§ 12 Abs. 3 UStG) 

Der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen ist im Umsatzsteuergesetz (§ 12 Abs. 3 UStG) geregelt. Demnach gilt der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen sowie deren wesentliche Komponenten und Speicher, wenn diese auf oder in der Nähe von Privatwohnungen oder entsprechenden Gebäuden installiert werden. 
Die Voraussetzungen gelten in der Regel als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister 30 kWp nicht überschreitet oder überschreiten wird.
Der Nullsteuersatz erfasst:
  • Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung bis 30 kWp auf Wohngebäuden und ähnlichen Objekten.
  • Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30 kWp, sofern sie auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden, wie etwa auf größeren Mietshäusern.

Die Steuerbefreiung gilt auch für notwendige Komponenten wie Wechselrichter und Batteriespeichersysteme.

Wann gilt der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen? 

Der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen gilt unter bestimmten Voraussetzungen. Er wird auf die folgenden Produkte und Dienstleistungen angewendet:
  • Photovoltaikanlagen bis 30 kWp: Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung von bis zu 30 kWp gelten in der Regel als begünstigt, wenn sie auf oder in der Nähe von Wohngebäuden oder vergleichbaren Objekten installiert werden.
  • Photovoltaikanlagen über 30 kWp: Auch Anlagen mit einer Leistung über 30 kWp können vom Nullsteuersatz profitieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.
  • Lieferung und Installation sowie Komponenten: Die Steuerbefreiung gilt für die Lieferung von Photovoltaikanlagen sowie für wesentliche Komponenten und Stromspeicher. Auch Installationsleistungen können unter den Nullsteuersatz fallen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie wirkt sich der Nullsteuersatz auf den Kaufprozess aus?

Beim Kauf einer förderfähigen Photovoltaikanlage oder entsprechender Komponenten wird der Nullsteuersatz direkt im Bestellprozess angewendet: 
  • Warenkorb: Wenn deine Bestellung alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Mehrwertsteuer im Warenkorb und auf der Rechnung als 0 % ausgewiesen.
  • Rechnung: Du erhältst eine Rechnung, auf der der Nullsteuersatz angewendet wird. Die Mehrwertsteuer beträgt hier 0 % und führt somit zu einer Kostenersparnis.

Rechtlicher Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Wenn du unsicher bist, ob der Nullsteuersatz auf deine Bestellung anwendbar ist, empfehlen wir dir, einen Steuerberater zu konsultieren.

Verantwortung des Kunden

Die Anwendung des Nullsteuersatzes erfolgt auf Grundlage der Angaben des Kunden im Bestellprozess. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. 

Sollten die Voraussetzungen nicht vorliegen oder sich im Nachgang als nicht erfüllt herausstellen, kann die gesetzliche Umsatzsteuer nachträglich berechnet werden.

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