Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland für bestimmte Photovoltaikanlagen und deren Komponenten ein Nullsteuersatz. Das bedeutet, dass bei der Anschaffung von Photovoltaikanlagen keine Mehrwertsteuer (0 %) erhoben wird, was für Käufer zu einer erheblichen Kostenersparnis führt.
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Wenn du unsicher bist, ob der Nullsteuersatz auf deine Bestellung anwendbar ist, empfehlen wir dir, einen Steuerberater zu konsultieren.