PV Nullsteuersatz

Informationen zum Nullsteuersatz in Deutschland

Was ist der Nullsteuersatz?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland für bestimmte Photovoltaikanlagen und deren Komponenten ein Nullsteuersatz. Das bedeutet, dass bei der Anschaffung von Photovoltaikanlagen keine Mehrwertsteuer (0 %) erhoben wird, was für Käufer zu einer erheblichen Kostenersparnis führt.

Rechtliche Grundlage: Umsatzsteuergesetz (§ 12 Abs. 3 UStG) 

Der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen ist im Umsatzsteuergesetz (§ 12 Abs. 3 UStG) geregelt. Demnach sind Photovoltaikanlagen, die auf Wohngebäuden installiert werden oder sich in deren Nähe befinden, von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt unabhängig von der Leistung der Anlage.
Der Nullsteuersatz erfasst:
  • Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung bis 30 kWp auf Wohngebäuden und ähnlichen Objekten.
  • Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30 kWp, sofern sie auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden, wie etwa auf größeren Mietshäusern.

Die Steuerbefreiung gilt auch für notwendige Komponenten wie Wechselrichter und Batteriespeichersysteme.

Wann gilt der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen? 

Der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen gilt unter bestimmten Voraussetzungen. Er wird auf die folgenden Produkte und Dienstleistungen angewendet:
  • Photovoltaikanlagen bis 30 kWp: Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung von bis zu 30 kWp profitieren automatisch vom Nullsteuersatz, wenn sie auf Wohngebäuden oder vergleichbaren Objekten installiert werden.
  • Photovoltaikanlagen über 30 kWp: Auch Anlagen mit einer Leistung über 30 kWp, wie sie oft auf größeren Wohngebäuden (z.B. Mietshäusern) installiert werden, können vom Nullsteuersatz profitieren. Entscheidend ist, dass sich die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes befindet.
  • Installation durch qualifizierte Fachbetriebe: Die Steuerbefreiung gilt sowohl für die Lieferung als auch für die Installation der Photovoltaikanlage. Beide Leistungen müssen zusammen von einem qualifizierten Fachbetrieb erbracht werden.

Wie wirkt sich der Nullsteuersatz auf den Kaufprozess aus?

Beim Kauf einer förderfähigen Photovoltaikanlage oder entsprechender Komponenten wird der Nullsteuersatz direkt im Bestellprozess angewendet: 
  • Warenkorb: Wenn deine Bestellung alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Mehrwertsteuer im Warenkorb und auf der Rechnung als 0 % ausgewiesen.
  • Rechnung: Du erhältst eine Rechnung, auf der der Nullsteuersatz angewendet wird. Die Mehrwertsteuer beträgt hier 0 % und führt somit zu einer Kostenersparnis.

Rechtlicher Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Wenn du unsicher bist, ob der Nullsteuersatz auf deine Bestellung anwendbar ist, empfehlen wir dir, einen Steuerberater zu konsultieren.